Datenschutzhinweise zu Cloud-Diensten amerikanischer Anbieter: Unterschied zwischen den Versionen

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In der aktuellen Lage aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus stellen viele Firmen ihre Dienste kostenfrei zur Verfügung. In der Konsequenz werden zur Organisation und Durchführung von Lehre und Arbeit externe Cloud-Dienste eingesetzt, die auch die Angehörigen der Universität Paderborn kostenfrei nutzen können, für die aber kein datenschutzrechtliches Vertragsverhältnis existiert. Das betrifft aktuell insbesondere auch Videokonferenzsysteme US-amerikanischer Anbieter, da die bestehenden Angebote (bspw. DFN-Conferencing) nicht so schnell erweitert werden können, wie der Bedarf steigt.  
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In der aktuellen Lage aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus stellen viele Firmen ihre Dienste kostenfrei zur Verfügung. Das betrifft aktuell insbesondere Videokonferenzsysteme US-amerikanischer Anbieter.  
  
Diese externen Cloud-Dienste unterliegen auf Grund eines fehlenden Vertragsverhältnisses nicht der Verantwortung der Universität Paderborn. Daher kann deren Nutzung auch nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Sämtliche Nutzer*innen müssen die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Anbieter akzeptieren. Zusätzlich müssen alle Nutzer*innen, insbesondere Dozenten*innen, die externe Dienste im Rahmen ihrer Lehre den Studierenden anbieten, selbst für die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen sorgen.
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Soweit die Universität Paderborn kein Vertragsverhältnis also auch datenschutzrechtliches Vertragsverhältnis mit den jeweiligen externen Anbietern hat, unterliegen diese Dienste nicht der Verantwortung der Universität Paderborn. Daher können die Dienste nur auf freiwilliger Basis, etwa unter Studierenden, eingesetzt werden. Sie sind vor allem kein probates Mittel zur Durchführung der grundständigen Lehre.
  
Die Universität hat dementsprechend weder Einfluss auf die Verfügbarkeit der Systeme noch auf die Sicherheit und Vertraulichkeit der dort verarbeiteten Daten. Nutzer*innen müssen daher auch selbst für Sicherungskopien ihrer Daten sorgen. Wo immer möglich sollte daher auf interne oder datenschutzkonforme Systeme zurückgegriffene werden. Für die gängigen Systeme werden hier die aktuellen Regelungen kurz erläutert.
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Grundsätzlich sind die intern betriebenen Systeme (bei Videokonferenzsystemen Jitsi meet, BigBlueButton) sowie externe Dienste für die die Universität Paderborn Lizenzen erworben hat und mit denen auch ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde, einzusetzen (DFNconf, Zoom C4V und Webex Telekom) .  
  
== Microsoft Teams, OneDrive, Office365, Skype ==
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Werden andere externe Tools in der Lehre ergänzend verwendet, müssen alle Nutzer*innen, insbesondere Dozent*innen, die Freiwilligkeit sicherstellen, d.h., bspw. für Lehrveranstaltungen, dass Studierende auf die hier beschriebene datenschutzrechtliche Situation von den Dozent*innen hingewiesen werden müssen und ihnen zugleich Alternativen angeboten werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung von externen Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Universität Paderborn ist ausgeschlossen.
Studierende und Lehrende der Universität Paderborn können als „Zugabe“ zum Microsoft Rahmenvertrag (Campus- und School-Vertrag, über den Microsoft-Lizenzen für die Universität gekauft wurden), das Office 365 Angebot „Student and Teacher Advantage“ nutzen. Dies beinhaltet auch die Nutzungsmöglichkeit von Microsoft Teams, das Werkzeuge zum kooperativen Arbeiten (Video-, Audiokonferenzen, Chat, Dokumentenablage, …) zur Verfügung stellt.
 
  
Für die Nutzung von Teams müssen alle Nutzer*innen die Nutzungsbedingungen und die Richtlinien für Datenschutz und Cookies. der amerikanischen Fa. Microsoft akzeptieren. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Microsoft:
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Für die Nutzung gilt außerdem, dass sämtliche Nutzer*innen die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Anbieter akzeptieren. Die Universität hat weder Einfluss auf die Verfügbarkeit der Systeme noch auf die Sicherheit und Vertraulichkeit der dort verarbeiteten Daten. Nutzer*innen müssen daher auch selbst für Sicherungskopien ihrer Daten sorgen. 
  
https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement  
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Beispiel für Tools, die nicht der Verantwortung der Universität Paderborn unterliegen sind: 
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* Microsoft Teams, OneDrive, Office365, Skype  https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement  
  
== ZOOM ==
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* ZOOM   https://zoom.us/docs/de-de/privacy-and-legal.html  
Zoom ist ein großer US-amerikanischer Anbieter von Lösungen für Videokonferenzen mit Instant-Messaging und Content-Sharing. Derzeit werden kostenlose Angebote beworben. Auch hier müssen die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von ZOOM akzeptiert werden. Zoom steht aktuell bzgl. Sicherheitslücken und Weitergabe von Daten im öffentlichen Interesse, der Einsatz sollte wenn erforderlich restriktiv erfolgen, sodass möglichst wenig personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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* Google HangOut   https://policies.google.com/terms?hl=de / https://policies.google.com/privacy?hl=de  
 
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* GoToMeeting   https://www.logmeininc.com/de/legal/terms-and-conditions / https://www.logmeininc.com/de/legal/privacy
https://zoom.us/docs/de-de/privacy-and-legal.html  
 
 
 
==Weitere (amerikanische) Cloud-Dienste==
 
 
 
Auch bei anderen Anbietern von Videokonferenzen müssen die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien akzeptiert werden und es dürfen dort ebenfalls keine personenbezogenen Daten Dritter verarbeitet werden. Sie finden Verweise zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz in der Regel direkt auf der Startseite der Anbieter.
 
 
 
==Google HangOut==
 
https://policies.google.com/terms?hl=de / https://policies.google.com/privacy?hl=de  
 
 
 
==GoToMeeting==
 
https://www.logmeininc.com/de/legal/terms-and-conditions / https://www.logmeininc.com/de/legal/privacy
 

Aktuelle Version vom 3. Juni 2020, 09:10 Uhr

Allgemeine Informationen
Information
Informationen
BetriebssystemAlle
Servicekeine
Interessant fürAngestellte, Studierende und Gäste
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In der aktuellen Lage aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus stellen viele Firmen ihre Dienste kostenfrei zur Verfügung. Das betrifft aktuell insbesondere Videokonferenzsysteme US-amerikanischer Anbieter.

Soweit die Universität Paderborn kein Vertragsverhältnis also auch datenschutzrechtliches Vertragsverhältnis mit den jeweiligen externen Anbietern hat, unterliegen diese Dienste nicht der Verantwortung der Universität Paderborn. Daher können die Dienste nur auf freiwilliger Basis, etwa unter Studierenden, eingesetzt werden. Sie sind vor allem kein probates Mittel zur Durchführung der grundständigen Lehre.

Grundsätzlich sind die intern betriebenen Systeme (bei Videokonferenzsystemen Jitsi meet, BigBlueButton) sowie externe Dienste für die die Universität Paderborn Lizenzen erworben hat und mit denen auch ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde, einzusetzen (DFNconf, Zoom C4V und Webex Telekom) .

Werden andere externe Tools in der Lehre ergänzend verwendet, müssen alle Nutzer*innen, insbesondere Dozent*innen, die Freiwilligkeit sicherstellen, d.h., bspw. für Lehrveranstaltungen, dass Studierende auf die hier beschriebene datenschutzrechtliche Situation von den Dozent*innen hingewiesen werden müssen und ihnen zugleich Alternativen angeboten werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung von externen Diensten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Universität Paderborn ist ausgeschlossen.

Für die Nutzung gilt außerdem, dass sämtliche Nutzer*innen die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Anbieter akzeptieren. Die Universität hat weder Einfluss auf die Verfügbarkeit der Systeme noch auf die Sicherheit und Vertraulichkeit der dort verarbeiteten Daten. Nutzer*innen müssen daher auch selbst für Sicherungskopien ihrer Daten sorgen.

Beispiel für Tools, die nicht der Verantwortung der Universität Paderborn unterliegen sind:


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