Videokonferenz-Tools fuer Gremien: Unterschied zwischen den Versionen

IMT HilfeWiki - das Wiki
Zeile 9: Zeile 9:
 
Einen Überblick der für Gremien zulässigen Systme gibt die folgende Tabelle.
 
Einen Überblick der für Gremien zulässigen Systme gibt die folgende Tabelle.
 
* [https://hilfe.uni-paderborn.de/images/1/1f/Videokonferenzsysteme_Gremien_allg.pdf Tabellarische Übersicht zu „Videokonferenz-Tools für Gremien"]
 
* [https://hilfe.uni-paderborn.de/images/1/1f/Videokonferenzsysteme_Gremien_allg.pdf Tabellarische Übersicht zu „Videokonferenz-Tools für Gremien"]
 +
  
 
Zusätzlich sind die [https://digital.ub.uni-paderborn.de/urn/urn:nbn:de:hbz:466:2-37122 Corona-Epidemie-Regelung der Universität Paderborn : vom 11. Mai 2020] zu beachten .
 
Zusätzlich sind die [https://digital.ub.uni-paderborn.de/urn/urn:nbn:de:hbz:466:2-37122 Corona-Epidemie-Regelung der Universität Paderborn : vom 11. Mai 2020] zu beachten .

Version vom 25. Mai 2020, 09:40 Uhr

Allgemeine Informationen
Information
Informationen
BetriebssystemAlle
ServiceMedientechnische Veranstaltungsunterstützung
Interessant fürAngestellte und Studierende
HilfeWiki des IMT der Uni Paderborn

no displaytitle found: Videokonferenz-Tools fuer Gremien

Die Universität Paderborn bietet unterschiedliche Video- und Webkonferenzsysteme an, die sich hinsichtlich der Funktionalität und der möglichen Gruppengröße unterscheiden.

Einen Überblick der für Gremien zulässigen Systme gibt die folgende Tabelle.


Zusätzlich sind die Corona-Epidemie-Regelung der Universität Paderborn : vom 11. Mai 2020 zu beachten .

§ 1 Verfahrensgrundsätze und Beschlüsse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(1) Die Durchführung von Gremiensitzungen richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen der Epidemie und den darauf bezogenen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.

(2) Gremiensitzungen sollen, wenn die jeweilige aktuelle Corona-Situation dies gebietet, ohne physische Präsenz der Gremiumsmitglieder als virtuelle Sitzung in elektronischer Kommunikation stattfinden. Beschlüsse sollen in elektronischer Kommunikation oder im Umlaufverfahren gefasst werden.

(3) Im Rahmen der Einladung zur jeweiligen Sitzung legt die/der Vorsitzende des Gremiums fest, welche Verfahrensregularien für die Gremiensitzung gelten.

(4) Gremien sind, sollten doch Präsenzsitzungen stattfinden, auch beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde und die anwesenden Mitglieder weniger als die Hälfte der Stim-men des Gremiums auf sich vereinen.

(5) Durch geeignete Maßnahmen wird bei öffentlichen Sitzungen, die als virtuelle Sitzung in elektroni-scher Kommunikation stattfinden, der Öffentlichkeitsgrundsatz sichergestellt.

(6) Für die Gremien der Studierendenschaft gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend.

(7) Absätze 1 bis 5 gelten nicht für die Durchführung von Bewerbungsgesprächen.


Die Gremienvorsitzenden folgendes sicherzustellen.


Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns:

Tel. IT: +49 (5251) 60-5544 Tel. Medien: +49 (5251) 60-2821 E-Mail: imt@uni-paderborn.de

Das Notebook-Café ist die Benutzerberatung des IMT

Das IMT:Notebook-Café (Raum I0.401) bietet in der vorlesungsfreien Zeit nur eingeschränkten Support

Mo Di-Do Fr
Vor-Ort-Support - 09-13 Uhr -
Telefonsupport 08:30-13 Uhr & 13:30-15 Uhr 08:30-13 Uhr

Das IMT:Servicecenter Medien auf H1 hat aktuell von Montag bis Freitag von 08:00-13:00 Uhr geöffnet.


Cookies helfen uns bei der Bereitstellung des IMT HilfeWikis. Bei der Nutzung vom IMT HilfeWiki werden die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Cookies gespeichert.