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==Nutzung digitaler Materialien / Urheberrecht== | ==Nutzung digitaler Materialien / Urheberrecht== | ||
− | + | Bei der Erstellung von digitalen Medien sind folgende grundlegende Regeln einzuhalten: | |
===Fremdmaterialien=== | ===Fremdmaterialien=== | ||
Wenn Sie fremde Materialien in Ihr Lehrangebot einbinden, so benötigen Sie dazu eine urheberrechtliche Erlaubnis. Diese kann vom Urheber erteilt, von Verlagen gekauft oder über Lizenzen zugewiesen werden. Für die Lehre gibt es zudem Schrankenregelungen (§ 60a UrhG „Unterricht und Lehre“), über die Teile von Werken einem begrenzten Teilnehmerkreis von Lehrveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Beachten Sie dabei insb. den jeweils zulässigen Umfang, bspw. dürfen von Büchern max. 15% verwendet werden. | Wenn Sie fremde Materialien in Ihr Lehrangebot einbinden, so benötigen Sie dazu eine urheberrechtliche Erlaubnis. Diese kann vom Urheber erteilt, von Verlagen gekauft oder über Lizenzen zugewiesen werden. Für die Lehre gibt es zudem Schrankenregelungen (§ 60a UrhG „Unterricht und Lehre“), über die Teile von Werken einem begrenzten Teilnehmerkreis von Lehrveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Beachten Sie dabei insb. den jeweils zulässigen Umfang, bspw. dürfen von Büchern max. 15% verwendet werden. | ||
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==Haftungsausschluss== | ==Haftungsausschluss== | ||
− | Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um sich in konkreten Fällen abzusichern, kann eine rechtliche Beratung erforderlich sein, die das | + | Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um sich in konkreten Fällen abzusichern, kann eine rechtliche Beratung erforderlich sein, die das ZIM nicht leisten kann und darf. Das ZIM übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. |
Version vom 26. Juni 2024, 11:43 Uhr
Allgemeine Informationen
Information | |
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Informationen | |
Betriebssystem | Alle |
Service | E-Lehre |
Interessant für | Gäste, Angestellte und Studierende |
HilfeWiki des ZIM der Uni Paderborn |
Nutzung digitaler Materialien / Urheberrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bei der Erstellung von digitalen Medien sind folgende grundlegende Regeln einzuhalten:
Fremdmaterialien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wenn Sie fremde Materialien in Ihr Lehrangebot einbinden, so benötigen Sie dazu eine urheberrechtliche Erlaubnis. Diese kann vom Urheber erteilt, von Verlagen gekauft oder über Lizenzen zugewiesen werden. Für die Lehre gibt es zudem Schrankenregelungen (§ 60a UrhG „Unterricht und Lehre“), über die Teile von Werken einem begrenzten Teilnehmerkreis von Lehrveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Beachten Sie dabei insb. den jeweils zulässigen Umfang, bspw. dürfen von Büchern max. 15% verwendet werden.
- Eine Übersicht gibt die folgende Grafik:
- Weitere Informationen der Universitätsbibliothek zur Bereitstellung fremder Materialien in Lernplattformen:
- Ein Erklärvideo auf der Seite des ELAN e.V. erläutert wie urheberrechtlich geschützte Materialien in der Lehre rechtskonform bereitgestellt werden dürfen:
Eine generelle Erlaubnis zur Nutzung in der Lehre besteht bei OER-Materialien (Open Educational Ressources). Diese freien Bildungsmaterialien werden unter einer Lizenz bereitgestellt, die eine freie Nutzung in der Hochschullehre ermöglicht. Auch Sie können prüfen, ob Sie Ihre Materialien so veröffentlichen können, dass eine freie Nutzung in der Lehre möglich ist. Dadurch entsteht ein zunehmend großer Pool an OER-Materialien.
Einen Einstieg in das Thema OER gibt ein Video auf der folgenden Seite:
https://open-educational-resources.de/dossierseite/?praxis=allgemein&bereich=hochschule
Bereitstellung eigener Materialien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Auch die selbst erstellten und im Rahmen der Lehre den Studierenden zur Verfügung gestellten Materialien unterliegen dem Urheberrecht. Die Studierenden dürfen diese Materialien im Rahmen ihres Studiums und ggf. weitere von Ihnen festgelegte Zwecke nutzen. Die Weitergabe an Dritte ohne Ihre Erlaubnis ist gesetzlich nicht erlaubt.
Wenn Sie solche weiteren Zwecke definieren wollen, so eignet sich dazu bspw. das Lizenzmodell der Creative Commons Initiative, die einen weltweiten Standard wie folgt gesetzt hat.
Sie können damit für Ihre Materialien die weitere Nutzung mit einigen vordefinierten Rechten festlegen:
by | Eine Nutzung durch andere Personen ist gestattet erfordert aber die Namensnennung des Urhebers. | |
nc | Eine Nutzung ist nur für nicht kommerzielle Zwecke gestattet. (Non-Commercial) | |
nd | Die Materialien dürfen nur unverändert also ohne weitere Bearbeitung genutzt werden (No Derivatives) | |
sa | Die Materialien dürfen verändert werden eine Weitergabe muss aber unter gleichen Bedingungen erfolgen (Share Alike) | |
cc0 | Die Materialien dürfen ohne weitere Bedingungen frei genutzt werden (Public Domain) |
Die einzelnen Berechtigungen lassen sich wie folgt kombinieren, von einer freien Nutzungsmöglichkeit (sehr offen) bis zu einem eingeschränkten Nutzungsrecht, das eine individuelle Erlaubnis erfordert (alle Rechte vorbehalten / geschlossen):
Quellenangabe für die linke Grafik:
Wikipedia: Creative Commons Lizenzspektrum. https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Creative_Commons_Lizenzspektrum_DE.svg creativecommons.org/licenses/by/4.0 |
Bei einer Nutzung (außer bei CC0) sind die folgenden Quellenangaben erforderlich: Urheber: Titel. Quelle, ggf. Abwandlungen, Lizenz, Lizenzlink (s. Beispiel zur oberen Grafik rechts)
Beispiele für die Nutzung von CC-Lizenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einen wissenschaftlichen Text, den Sie unter der Lizenz CC BY (Namensnennung) veröffentlichen, darf jeder verwenden, muss dabei aber Ihren Namen nennen. | |
Die Beschreibung eines didaktischen Szenarios, das nicht verändert und aus dem Kontext gerissen werden und auch nicht durch Firmen genutzt werden soll, könnten Sie unter der Lizenz CC BY NC ND (Namensnennung, nicht-kommerziell, keine Veränderungen) veröffentlichen. Beachten Sie, dass das Urheberrecht nur den konkreten Text nicht die darin beschriebene Idee schützt. Ihren Text eines didaktischen Szenarios unter der Lizenz CC BY NC ND darf niemand drucken oder ins Internet stellen, wohl aber ein solches Szenario durchführen. |
Weitere Informationen zu Creative Commons Lizenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nutzung von Materialien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Verwendung von Materialien unterliegt dem Urheberrecht, d. h. jede Nutzung von Texten, Grafiken, Bildern, Audio- und Videoaufzeichnungen, ... bedarf einer urheberrechtlichen Erlaubnis. Materialien werden im Rahmen von Studium und Lehre erst einmal nur für den persönlichen Gebrauch in Studium und Lehre freigegeben. Kopieren, Weitergabe, Veröffentlichung auf Webseiten, kommerzielle Nutzung, ... sind grundsätzlich untersagt.
Die weitere Nutzung ist nur gestattet, wenn die*der Urheber*in (bspw. die*der Dozent*in) eine weitergehende Nutzung gestattet, bspw. dadurch, dass Materialien ausdrücklichg als "Public Domain" gekennzeichnet sind, einem Lizenzmodell z. B. der Creative Commons Initiative unterliegen, oder wenn die Verwendung durch Schrankenregelungen des Urheberrechts explizit gestattet ist: Das betrifft bspw. die bereits oben genannten Ausnahmen für "Unterricht und Lehre" (§ 60 Abs. 1 UrhG) oder "Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch" (§ 53 Abs. 1 UrhG).
Weitere Informationen zum Urheberrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Kreutzer, T., Hirche, T.: Leitfaden Rechtsfragen Digitalisierung in der Lehre
Universität Bremen: Urheberrecht für die Hochschule
Aufzeichnung von Videokonferenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Abbildung von Personen greift in das Persönlichkeitsrecht dieser ein („Recht am eigenen Bild“). Videoaufnahmen, d.h. auch Mitschnitte von Videokonferenzen, benötigen daher die explizite Zustimmung / Einwilligung aller aufgezeichneten Teilnehmer*innen. Daher sollten Sie Aufzeichnungen nur für Ihre eigenen Vorlesungen (wenn die Videokameras aller Teilnehmer*innen deaktiviert sind) oder für kleine Seminare erstellen, wenn dies erforderlich ist und Ihnen die Einwilligung sämtlicher Teilnehmer*innen vorliegt.
Eine Hilfestellung zu Personlichkeitsrechten bzgl. eigenen Bild finden Sie hier als PDF ("Häufige Rechtsfragen")
Policy / Nutzungshinweise für temporär eingerichtete Dienste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Universität Paderborn hat zur Bewältigung der Corona-Krise einige neue Dienste eingerichtet und temporäre Lizenzen für externe Dienste beschafft. Beachten Sie dazu folgendes:
- Die meisten zusätzlichen Dienste werden im Probebetrieb angeboten. Sie bieten keine garantierte Stabilität und Verfügbarkeit sowie nur begrenzte Supportmöglichkeiten. Informieren Sie sich über die von Ihnen genutzten Dienste und prüfen Sie auch, ob diese bspw. eine Datensicherung besitzen, oder Sie Ihre Daten zusätzlich aufbewahren sollten.
- Schauen Sie in die jeweiligen Nutzungs- und Datenschutzhinweise, insb. für welche Daten der jeweilige Dienst genutzt werden darf.
- Externe Dienste, für die die Universität keine vertraglichen Vereinbarungen geschlossen hat, dürfen nur begrenzt eingesetzt werden. Beachten Sie dazu die Datenschutzhinweise zu Cloud-Diensten amerikanischer Anbieter.
Datenschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die zentralen Dienste der Universität sind jeweils mit einer Datenschutzerklärung versehen. Beachten Sie, dass diese nur für die dort beschriebenen Zwecke gilt und dass Sie sobald Sie personenbezogene Daten aus den Systemen herunterladen auch selbst die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen müssen. Personenbezogene Daten dürfen nur für die jeweils erforderlichen Zwecke verarbeitet werden und müssen gegen fremde Zugriffe geschützt werden. Daher bedürfen externe Dienste auch immer gesonderter Vereinbarungen und Maßnahmen zur Einhaltung von Datenschutz und IT-Sicherheit und sollten nur genutzt werden, wo dies von der Universität empfohlen wird oder nachdem eine Beratung durch die Datenschutzkoordinator*innen bzw. die Datenschutzbeauftragte stattgefunden hat und der datenschutzkonforme Einsatz sichergestellt ist.
- Hinweise zum Datenschutz und erforderlichen Maßnahmen finden Sie unter:
Haftungsausschluss[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um sich in konkreten Fällen abzusichern, kann eine rechtliche Beratung erforderlich sein, die das ZIM nicht leisten kann und darf. Das ZIM übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.