Empfehlungen für mündliche Prüfungen mit BigBlueButton

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Mündliche Prüfungen dürfen durch die am 01. April 2023 in Kraft getretene "Ordnung zur Regelung von Online-Prüfungen" weiterhin als Onlineprüfung durchgeführt werden. Alle zugelassenen Online-Prüfsysteme finden sich hier: Übersicht Prüfungssysteme

Die Entscheidung des*der Prüfers*Prüferin, eine Prüfung als Online-Prüfung durchzuführen, ist nicht mehr für alle Prüfungsformen verbindlich: Bei mündlichen oder praktischen Online-Prüfungen ist die Teilnahme für die Studierenden freiwillig; die Prüfungskandidaten*Prüfungskandidatinnen können sich ohne Angabe von Gründen für eine Präsenzprüfung anstelle einer Online-Prüfung entscheiden. Diese Entscheidung muss dem*der Prüfer*in spätestens 3 Wochen vor Beginn der Prüfung schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.

Allgemeingültige rechtliche Bestimmungen für Online-Videoprüfungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch für die Durchführung von Online-Videoprüfungen müssen bestimmte Regelungen eingehalten werden, um einen sicheren und fairen Prüfungsprozess garantieren zu können. Für Online-Videoprüfungen gelten die gleichen prüfungsrechtlichen Bestimmungen wie für mündliche Prüfungen entsprechend der geltenden Prüfungsordnungen.

Weiterhin werden Online-Prüfungen von zwei Prüfer*innen oder einem Prüfer bzw. einer Prüferin und einem sachkundigen Beisitzer bzw. einer sachkundigen Beisitzerin abgenommen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es allen Beteiligten untersagt, die Online-Prüfung aufzuzeichnen.

Ablaufplan einer Online-Videoprüfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Folgende Schritte sollten vor jeder elektronischen Prüfung durchgeführt und mit den Studierenden abgesprochen werden, damit vermeidbare Probleme während der Prüfung nicht erst auftreten.

Vorbereitung der Prüfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Schritt 1: Die Prüfenden geben im Vorfeld die für die Prüfung zugelassenen Hilfsmittel bekannt und bereiten gegebenenfalls Ansichtsmaterialien für die Prüfung vor.
  • Schritt 2: Die Online-Videoprüfung wird unter Zuhilfenahme der vom Präsidium freigegebenen Software (s.o.) durchgeführt. Hierfür sollten sich die Prüfenden bereits mit dem Programm beschäftigt haben, um auf Fragen der Kandidat*innen reagieren zu können
  • Schritt 3: Die Beteiligten starten die Software auf einem Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone, welcher bzw. welches über eine Kamera, ein Mikrophon und Lautsprecher verfügt. Die Beteiligten machen sich mit der Software vertraut und stellen einen stabilen Internetzugang sicher.
  • Schritt 4: Bei technischen Schwierigkeiten sind die Kandidat*innen verpflichtet, sich bei den Prüfern zu melden und die Art und den Umfang der technischen Schwierigkeiten anzuzeigen.
  • Schritt 5: Die Kandidat*innen legen die Prüfung in einem Raum ab, in welchem sie sich während der Prüfung allein befinden.
  • Schritt 6: Vor der Prüfung stellen die Prüfenden sicher, dass die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Prüfung (Bild- und Tonverbindung) vorliegen.
  • Schritt 7: Der Kandidat bzw. die Kandidatin identifiziert sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Nicht benötigte Daten auf dem Lichtbildausweis können verdeckt werden.

Durchführung der Prüfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Inhalt und Umfang der Online-Videoprüfung richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und Prüfungsstoff der zu ersetzenden Prüfung.
  • Technische Störungen werden im Prüfungsprotokoll nach Art, Umfang und Dauer festgehalten und sollen sofort behoben werden.
  • Sollten technische Probleme in einem solchen Umfang auftreten, dass die Prüfung nicht weiter durchgeführt werden kann, wird die Prüfung unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt.
  • Zur Vermeidung von Täuschungsversuchen können die Prüfenden jederzeit verlangen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat mit der Kamera den Raum zeigt, wenn der Verdacht besteht, dass sich der Kandidat bzw. die Kandidatin nicht allein im Raum befindet oder unzulässige Hilfsmittel verwendet.

Beendigung der Prüfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Ende der Prüfung verlässt der Kandidat bzw. die Kandidatin die Online-Videokonferenz. Die Prüfenden diskutieren die Prüfungsbewertung und halten diese im Prüfungsprotokoll fest. Die Bekanntgabe der Note erfolgt über das Campus-Management-System der Universität Paderborn (PAUL).


Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns:

Tel. IT: +49 (5251) 60-5544 Tel. Medien: +49 (5251) 60-2821 E-Mail: imt@uni-paderborn.de

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