Redaktionelle Rechte im Videoportal: Unterschied zwischen den Versionen
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Redaktionelle Rechte müssen im Serviceportal https://serviceportal.uni-paderborn.de unter ''Benutzerverwaltung/weitere Dienste'' beantragt werden. Der Dienst - ''Videoportal Redakteure'' - wird für Mitarbeitende der Universität automatisch genehmigt. Für alle weiteren Personen ist eine manuelle Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen. | Redaktionelle Rechte müssen im Serviceportal https://serviceportal.uni-paderborn.de unter ''Benutzerverwaltung/weitere Dienste'' beantragt werden. Der Dienst - ''Videoportal Redakteure'' - wird für Mitarbeitende der Universität automatisch genehmigt. Für alle weiteren Personen ist eine manuelle Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen. | ||
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+ | Wichtig: Nach der Zuweisung der redaktionellen Rechte ist eine Neuanmeldung am Portal notwendig. |
Aktuelle Version vom 17. April 2020, 14:48 Uhr
Allgemeine Informationen | |
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Informationen | |
Betriebssystem | Alle |
Service | Videoportal |
Interessant für | Angestellte und Bereiche |
HilfeWiki des IMT der Uni Paderborn |
Redaktionelle Rechte müssen im Serviceportal https://serviceportal.uni-paderborn.de unter Benutzerverwaltung/weitere Dienste beantragt werden. Der Dienst - VideoportalInternetportal (oder Interneseite), welches Videos zum Ansehen oder Herunterladen anbietet. Im Bezug auf die Uni Paderborn betreibt das IMT eine eigene '''Vimp'''-Plattform unter https://videos.upb.de Redakteure - wird für Mitarbeitende der Universität automatisch genehmigt. Für alle weiteren Personen ist eine manuelle Dienstgenehmigung erforderlich. Genehmigungen werden für alle Personen erteilt, welche aus dienstlichen Gründen einen redaktionellen Zugang benötigen.
Wichtig: Nach der Zuweisung der redaktionellen Rechte ist eine Neuanmeldung am Portal notwendig.